Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7281
BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87 (https://dejure.org/1987,7281)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1987 - 4 StR 475/87 (https://dejure.org/1987,7281)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1987 - 4 StR 475/87 (https://dejure.org/1987,7281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zum Diebstahl - Abänderung des Schuldspruchs eines Urteils - Abänderung der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87
    Obwohl sich das vorliegende Verfahren - nach seiner Abtrennung von dem ursprünglich auch gegen einen Heranwachsenden gerichteten Verfahren - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden, §§ 47 a, 103, 109 Abs. 1 JGG (vgl. BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • RG, 12.12.1905 - 312/05

    1. Über die Bestrafung der Anstiftung, wenn die den Gegenstand der Anstiftung

    Auszug aus BGH, 01.10.1987 - 4 StR 475/87
    Da nach den diesbezüglichen Feststellungen des Landgerichts die den Gegenstand der Anstiftung bildenden Diebstahlstaten im Stadium des Versuchs geblieben sind (UA 4 f, 7, 8, 9), ist der Angeklagte insoweit nur wegen Anstiftung zum versuchten Diebstahl zu verurteilen (vgl. RGSt 38, 248, 250; Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 26 StGB Rdn. 16).
  • BGH, 05.11.1996 - 1 StR 476/96

    Fragliche Pflicht des Tatrichters alle in der Hauptverhandlung benutzten

    Doch ermöglichen diese Hinweise nur beschränkt die Nachprüfung der angenommenen fehlenden Aussagekonstanz (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht